Muss man als Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung machen?

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Von vielen Menschen muss jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden, die das im Kalenderjahr erzielte Einkommen auflistet. Neben dem Einkommen können weitere Ausgaben geltend gemacht werden. Aber nicht jede Person ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ob das auch für Hartz-IV-Empfänger gilt, soll in diesem Artikel erläutert werden.

Welche Personen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich sind Hartz-4-Empfänger von der Steuererklärungspflicht befreit. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, die auch diese Gruppe zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Vor allem bei diesen Konstellationen wird eine Steuererklärung obligatorisch:

  • Sie beziehen neben Hartz-4 noch zusätzliche Einkünfte, die einen Gesamtbetrag von 410 Euro jährlich übersteigen
  • Sie beziehen einen Freibetrag
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben die Steuerklasse V oder VI oder aber Sie oder Ihr Partner sind in die Steuerklasse IV mit Faktor eingeordnet
  • Sie haben in dem Kalenderjahr Gehalt von mehreren Arbeitgebern bezogen

Die Länge der Arbeitslosigkeit

Für Sie wird eine Lohnsteuer dann fällig, wenn Sie die Hartz IV Leistungen nicht über das ganze Jahr bezogen haben, sondern teilweise erwerbstätig waren. Während der Erwerbstätigkeit wurden unter Umständen zu viel Steuern gezahlt, die von Ihnen mit der Steuererklärung über das Finanzamt wieder zurückgeholt werden können.

Der Familienstand

Sind Sie verheiratet, können Sie sich am Ende des Jahres Steuern über das Finanzamt wieder zurückholen. Es wird empfohlen, dann eine Steuererklärung abzugeben, wenn einer der Partner das ganze Jahr über erwerbstätig war, während der Partner Hartz IV bezogen hat. Selbst dann, wenn Sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet sind, können gravierende Unterschiede in Bezug auf die Lohnsteuer anfallen. Der erwerbstätige Partner ist in diesem Fall automatisch dazu verpflichtet, eine höhere Lohnsteuer zu entrichten. Vom Lohnsteuerhilfeverein wird empfohlen, unmittelbar in die Steuerklasse V zu wechseln, sobald einer der Partner Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen muss. Auch für den erwerbstätigen Partner ist ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll (am besten von der Klasse IV in die Klasse III). Bei einer nachträglichen Änderung kann es zu Schwierigkeiten beim Finanzamt kommen. Hinzu kommt, dass dieser Wechsel von der Agentur für Arbeit abgesegnet werden muss.

Der richtige Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung

Kommen Erstattungen über das Finanzamt an Sie, müssen Sie unter Umständen mit Verlusten rechnen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Geld erhalten, während Sie noch Hartz IV beziehen. Erstattungen werden auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und mindern dementsprechend die Rückzahlungen. Wenn es möglich ist, verlagern Sie die Erstattung so, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Erstattung keine Hartz IV Leistungen mehr erhalten. Ab Abgabe der Steuererklärung müssen Sie mit einer Bearbeitung von 5 bis 8 Wochen rechnen, bis Sie die Auszahlung erhalten.

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Das gilt für Aufstocker von Hartz IV

Es gibt hierbei noch Sonderfälle: So erhalten nicht nur Arbeitslose Hartz IV Leistungen, sondern auch Erwerbstätige. Diese gelten als sogenannte Aufstocker und erhalten zusätzlich zu ihrem Gehalt Hartz IV Leistungen, da ihr Lohn nicht reicht, um ihre Existenz zu sichern. Ob diese Personengruppen eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt ebenfalls von den Kriterien ab, die wir oben genannt haben. Zusätzlich kann eine Steuererklärung dann sinnvoll sein, wenn hohe Werbungskosten anfallen. Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise:

  • Bewerbungskosten
  • Fahrtkosten
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Fachbücher oder Fachzeitschriften
  • Berufskleidung
  • Zweitwohnung

Betragen diese Werbungskosten eine Höhe von insgesamt 1.000 Euro, sollte eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Kosten werden in der Folge von dem Gehalt abgezogen, wodurch die Steuerlast sinkt. Folglich sind weniger Steuern an das Finanzamt zu bezahlen und Sie können mit einer Rückzahlung über das Finanzamt rechnen.

Fazit:

Hartz-IV-Empfänger sind von der Steuerpflicht befreit und müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmefälle, die Sie dazu verpflichten. Auch die Länge der Arbeitslosigkeit und die Familienverhältnisse sind bestimmte Bedingungen, die eine Steuererklärung sinnvoll machen können.